ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN KARRIERETAG
§ 1 Fälligkeit der Leistung der Ausstellerin / dem Aussteller
Für die vereinbarten Geldleistungen stellt der Veranstalter eine der umsatzsteuerlichen Anforderungen genügende Rechnung aus und leitet sie der Ausstellerin / dem Aussteller zu.
§ 2 Transparenzgebot
Die Ausstellerin / der Aussteller ist damit einverstanden, dass die vereinbarte Leistung, ihre Zweckbestimmung, ihr Wert bzw. Geldwert und der Name der Ausstellerin / des Ausstellers im Jahresbericht der Hochschule, ggf. der Hochschulstatistik, sowie ggf. im Bericht der Landesregierung i.S.d. Anordnung Sponsoring aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die von der Ausstellerin / dem Aussteller verfolgten Ziele, z.B. den Werbeerfolg.
(2) Die Haftung des Veranstalters für Verlust oder Schäden jeglicher Art an zur Verfügung gestellten Gegenständen und Werbemitteln ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Beschäftigte des Veranstalters verursacht werden.
§ 4 Vertragsdauer, Kündigung, Ausfall, Stornierung
(1) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Ausstellerin / den Aussteller in Kraft und endet mit Abschluss der Karrieremesse.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Karrieremesse aufgrund unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse (z.B. das Bestehen eines Sicherheitsrisikos) nicht durchgeführt werden kann.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform und hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
(4) Für den Fall der Kündigung verzichten beide Seiten auf eventuell bestehende Ansprüche aus diesem Vertrag. Beide Vertragsparteien verzichten auf die Rückforderung bereits gewährter Leistungen.
(5) Findet das beschriebene Projekt aufgrund höherer Gewalt nicht statt, so sind weder vom Veranstalter noch von der Ausstellerin / dem Aussteller Leistungen zu erbringen.
(6) Die Ausstellerin / der Aussteller ist berechtigt, die Anmeldung bis 6 Wochen vor dem Karrieretag kostenfrei zu stornieren.
(7) Bei einer späteren Stornierung ist die Ausstellerin / der Aussteller verpflichtet, den Gesamtpreis als Entschädigung zu zahlen.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten in diesem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich schon jetzt, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den Interessen beider Seiten möglichst nahekommt.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Nürtingen.
HfWU Karrieretag 2026
Kontakt: sponsoring@hfwu.pro
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Neckarsteige 6-10, 72622 Nürtingen